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Der deutsche Papst Benedikt betont vor UNO-Vollversammlung die Universalität der Menschenrechte



New York - Rom, 18.04.2008 | Papst Benedikt XVI. hat in einer Rede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen die universale und absolute Geltung der Menschenrechte sowie, daraus abgeleitet, das Recht der Vereinten Nationen zu humanitären Interventionen verteidigt. In der Rede des Papstes vor den VN heißt es, die Menschenrechte seien "gültig für alle Zeiten und für alle Völker" und müssten gegen ideologische Relativierung und Schwächung aus politischen Gründen geschützt werden. Das Gemeinwohl der internationalen Völkerfamilie im friedlichen Zusammenleben der Nationen und die Würde und Freiheit des einzelnen in der Gesellschaft und in der Familie seien unverletzliche Prinzipien. Der Papst forderte mehr Engagement der internationalen Gemeinschaft, wenn die Regierungen beim Menschenrechtsschutz versagen.

Die UNO darf nach Worten von Papst Benedikt XVI. die Menschenrechte nicht zur Disposition stellen. In seiner Ansprache am New Yorker Sitz der Vereinten Nationen wandte sich das katholische Oberhaupt gegen aktuelle Versuche, die Menschenrechtserklärung aufzubrechen und Einzelinteressen zu unterwerfen. Sie könne nicht "stückweise angewandt werden, je nach Trends oder selektiven Entscheidungen".

Die Weltprobleme verlangten ein gemeinsames Handeln durch die internationale Gemeinschaft. Die UNO müsse nach dem Subsidiaritätsprinzip ihrer Rolle als globale Ordnungsinstanz entsprechen. Als Aufgaben nannte Benedikt XVI. Sicherheit, Entwicklung, den Kampf gegen Benachteiligungen auf lokaler und weltweiter Ebene sowie den Schutz von Umwelt, Ressourcen und Klima.
Angesichts der Globalisierung mahnte der Papst zu Solidarität mit armen Ländern, die sonst nur deren negativen Auswirkungen erführen. Regeln und Strukturen zur Förderung des Gemeinwohls brauchten mehr Gewicht. «Im Namen der Freiheit muss es eine Wechselbeziehung von Rechten und Pflichten geben», verlangte das katholische Kirchenoberhaupt. Weiter betonte Benedikt XVI., bei ökologischen Fragen gebe es kein Entweder-Oder zwischen Wissenschaft und Ethik. Vielmehr gehe es darum, wissenschaftliche Methoden zu wählen, die ethische Forderungen respektierten.
Mit seiner auf Französisch und Englisch gehaltenen Rede erinnerte Benedikt XVI. auch an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 60 Jahren. Nach Paul VI. (1965) und Johannes Paul II. (1979 und 1995) ist er der dritte Papst, der vor der UNO-Vollversammlung am East River spricht. Der Heilige Stuhl unterhält seit 1964 einen Sitz als Ständiger Beobachter bei der UNO.
Eine wachsende Aufgabe der UNO sieht der Papst in internationalen Interventionen zum Schutz der Menschenrechte. Das dürfe freilich nicht als Beschränkung nationaler Souveränität verstanden werden. Oft richteten Gleichgültigkeit oder der Verzicht auf Interventionen «den eigentlichen Schaden» an, schloss Benedikt XVI. Allerdings müsse man stärker Möglichkeiten zur Vermeidung und Lösung von Konflikten mit diplomatischen Mitteln suchen. Weiter unterstrich er die Bindekraft internationaler Entscheidungen, die auf der "unveränderlichen Gerechtigkeit" gründe. Die Gültigkeit von Menschenrechten hänge nicht von ihrer Durchsetzbarkeit durch die Gesetzgeber ab.
Nachdrücklich betonte Benedikt XVI. die Verankerung der Menschenrechte im Naturrecht und in der Würde der Person als Geschöpf Gottes. "Die Menschenrechte aus diesem Kontext zu lösen hieße ihre Reichweite beschränken und einer relativistischen Konzeption nachgeben, nach der die Bedeutung und Interpretation von Rechten schwanken und ihre Universalität im Namen unterschiedlicher kultureller, politischer, sozialer und sogar religiöser Anschauungen geleugnet werden könnte", so der Papst.
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Rede Papst Benedikts XVI. vor der UNO-Vollversammlung

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren,

wenn ich meine Rede an diese Versammlung beginne, möchte ich vor allem Ihnen, Herr Präsident, meine ehrliche Dankbarkeit für Ihre freundlichen Worte ausdrücken. Meine Dankbarkeit geht ebenso an den Generalsekretär, Herrn Ban Ki-moon, für die Einladung, den Hauptsitz der Organisation zu besuchen und das Willkommen, das er mir gegeben hat. Ich grüße die Botschafter und die Diplomaten der Mitgliedsstaaten und alle Anwesenden. Durch Sie grüße ich die Völker, die sie repräsentieren. Sie erwarten von dieser Institution, dass sie ihre Gründungsinspiration fortführe, also "ein Mittelpunkt zu sein, für die Koordination der Aktivität der Vereinten Nationen in der Verfolgung der gemeinsamen Ziele", den Frieden und die Entwicklung. Wie Papst Johannes Paul II 1995 sagte, sollte die Organisation "ein moralischer Mittelpunkt sein, in dem alle Nationen der Welt sich zu Hause fühlen, in dem sie das gemeinsame Bewusstsein entwickeln, sozusagen eine ‚Familie der Nationen’ zu sein."
Friede und Wohlstand mit Gottes Hilfe!

Tatsächlich erfordern Sicherheitsfragen, Entwicklungsziele, Verringerung der lokalen und globalen Ungleichheiten, Schutz der Umwelt, der Ressourcen und des Klimas, dass alle internationalen Verantwortlichen gemeinsam handeln und die Bereitschaft zeigen in gutem Glauben zu arbeiten, in Respekt vor dem Gesetz, um die Solidarität den schwächsten Regionen des Planeten gegenüber zu fördern. Ich denke in besonderer Weise an jene Länder Afrikas und anderer Erdteile, die am Rande einer echten, vollständigen Entwicklung bleiben und daher die Gefahr laufen, nur die negativen Effekte der Globalisierung zu erfahren. Im Kontext der internationalen Beziehungen ist es nötig, die übergeordnete Rolle zu erkennen, die die Regeln und die Strukturen spielen, die in sich darauf hingeordnet sind, das Gemeinwohl zu fördern und damit die menschliche Freiheit zu verteidigen. Diese Regeln begrenzen die Freiheit nicht. Im Gegenteil, sie fördern sie, wenn sie Verhaltensweisen verbieten, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, die seine tatsächliche Ausübung behindern und daher die Würde einer jeden menschlichen Person kompromittieren. Im Namen der Freiheit muss es eine Wechselbeziehung zwischen Rechten und Pflichten geben, durch die eine jede Person aufgerufen ist, Verantwortung für die eigenen Entscheidungen zu übernehmen, die sie getroffen hat unter Berücksichtigung der mit anderen geknüpften Beziehungen. Wir denken an die Art und Weise, wie manchmal die Ergebnisse der wissenschaftlichen Recherche und der technologischen Fortschritte verwendet worden sind. Trotz der riesigen Vorteile, die die Menschheit aus ihnen ziehen kann, stellen einige Aspekte ihrer Anwendung eine klare Verletzung der Schöpfungsordnung dar, bis hin zu dem Punkt, dass nicht nur dem heiligen Charakter des Lebens widersprochen wird, sondern dass die menschliche Person selbst und die Familie ihrer natürlichen Identität beraubt werden. Auf dieselbe Weise muss das auf den Schutz der Umwelt und der verschiedenen Lebensformen auf der Erde gerichtete internationale Vorgehen nicht nur einen rationalen Einsatz der Technologie sicherstellen, sondern muss auch das ursprüngliche Bild der Schöpfung wiederentdecken. Dies erfordert nie zwischen Ethik und Wissenschaft wählen zu müssen, vielmehr handelt es sich darum, eine wissenschaftliche Methode anzuwenden, die die ethischen Imperative wahrhaft respektiert.
Die Anerkennung der Einheit der Menschheitsfamilie und die Achtung der einer jeden Frau und einem jeden Mann innewohnenden Würde finden heute eine neue Akzentuierung im Prinzip der Schutzverantwortung. Dieses Prinzip ist erst kürzlich definiert worden, aber es war implizit schon am Beginn der Vereinten Nationen vorhanden und es ist nun immer mehr zum Kennzeichen der Tätigkeit der Organisation geworden. Jeder Staat hat die vorrangige Pflicht die eigene Bevölkerung vor schweren und dauernden Verletzungen der Menschenrechte zu schützen, wie auch vor den Folgen humanitärer Krisen, die sowohl von der Natur wie auch vom Menschen verursacht werden. Wenn die Staaten nicht in der Lage sind jenen Schutz zu garantieren, muss die internationale Gemeinschaft mit den rechtlich von der Charta der Vereinten Nationen und anderen internationalen Übereinkommen vorgesehenen Mitteln eingreifen. Das Handeln der internationalen Gemeinschaft und ihrer Institutionen darf nie wie eine ungerechtfertigte Nötigung oder eine Begrenzung der Souveränität verstanden werden, wenn sie jene Prinzipien respektiert, die der internationalen Ordnung zugrunde liegen. Im Gegenteil sind es die Gleichgültigkeit oder das Nichteingreifen, die tatsächlichen Schaden verursachen. Es bedarf einer vertieften Suche nach Möglichkeiten um Konflikten vorzubeugen und sie zu kontrollieren, indem alle Mittel genutzt werden, über die die Diplomatie verfügt und indem auch den schwächsten Zeichen des Dialogs und des Versöhnungswillens Aufmerksamkeit und Ermutigung geschenkt wird.

Das Prinzip der Schutzverantwortung wurde vom antiken ius gentium als das Fundament einer jeden von den Regierenden den Regierten gegenüber vorgenommenen Handlung angesehen: In jener Zeit, zu der sich die Idee des souveränen Nationalstaates entwickelte, hat der dominikanische Ordensmann Francisco de Vitoria, der zu Recht als Vorläufer der Idee der Vereinten Nationen angesehen wird, jene Verantwortung als einen von allen Nationen geteilten Aspekt natürlichen Vernunft beschrieben und als Ergebnis einer internationalen Ordnung, deren Aufgabe die Regelung der Beziehungen zwischen den Völkern war. Heute wie damals muss dieses Prinzip die Idee der Person als Abbild des Schöpfers hervortreten lassen sowie als den Wunsch nach dem Absoluten dem Wesen der Freiheit. Wir wissen gut, dass die Gründung der Vereinten Nationen mit der tiefen Empörung einherging, die die Menschheit erfahren hat als der Bezug zur Bedeutung der Transzendenz und natürlichen Vernunft aufgeben wurde und folglich die Freiheit und die Würde des Menschen schwer verletzt wurden. Wenn das geschieht, sind die objektiven Grundlagen der Werte gefährdet, die die internationale Ordnung inspirieren und leiten und es sind die zwingenden und unantastbaren Prinzipien untergraben, die die Vereinten Nationen formuliert und gefestigt haben. Neuen und wiederholten Herausforderungen gegenüber, ist es in Fehler zu einem pragmatischen Ansatz zurückzukehren, der auf "gemeinsame Grundlagen" begrenzt ist, deren Inhalt minimal und deren Wirkungen schwach sind.
Der Bezug zur Würde des Menschen, die die Grundlage und das Ziel der Schutzverantwortung ist, bringt uns zum spezifischen Thema dieses Jahres, das den 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bezeichnet. Das Dokument ist Ergebnis einer Übereinstimmung religiöser und kultureller Traditionen, die alle vom selben Wunsch erfüllt waren, die Person in die Mitte der Institutionen, Gesetze und Eingriffe der Gesellschaft zu stellen und sie als wesentlich für die kulturelle, religiöse und wissenschaftliche Welt anzusehen. Die Menschenrechte werden immer mehr als gemeinsame Sprache und ethisches Substrat der internationalen Beziehungen dargestellt. Zugleich dienen die Universalität, die Unteilbarkeit und die gegenseitige Abhängigkeit der Menschenrechte als Garantien für die Wahrung der Menschenwürde. Es ist offensichtlich, dass die in der Erklärung anerkannten und ausgeführten Rechte auf jeden Menschen aufgrund des gemeinsamen Ursprungs der Person angewendet werden, die für die Welt und die Geschichte der zentrale Punkt des Schöpfungsplanes Gottes bleibt. Diese Rechte haben ihre Grundlage im Naturrecht, das in das Herz des Menschen eingeschrieben ist und in den verschiedenen Kulturen und Zivilisationen gegenwärtig ist. Die Menschenrechte aus diesem Kontext herauszulösen würde bedeuten ihre Reichweite zu begrenzen und einer relativistischen Auffassung nachzugeben, derzufolge Bedeutung und Interpretation dieser Rechte variieren könnten und derzufolge ihre Universalität im Namen kultureller, politischer, sozialer und sogar religiöser Vorstellungen verneint wird. Die große Vielfalt der Sichtweisen ist kein Grund um zu vergessen, dass nicht nur die Rechte universal sind, sondern auch die menschliche Person, die das Subjekt dieser Rechte ist.
Das Leben der Gemeinschaft, sowohl national als auch international, zeigt deutlich, dass der Respekt der Rechte und die daraus hervorgehenden Garantien Maßstäbe für das Gemeinwohl sind, das dazu dient das Verhältnis zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, Entwicklung und Armut, Sicherheit und Konflikt zu bestimmen. Die Förderung der Menschenrechte bleibt die effektivste Strategie um Ungleichheiten zwischen Ländern und sozialen Gruppen zu beseitigen, wie auch um die Sicherheit zu erhöhen. Tatsächlich können die Opfer von Not und Verzweiflung, deren Menschenwürde ungestraft verletzt wird, leicht Beute des Rufs nach Gewalt werden und sie können dann Friedensbrecher werden. Das Gemeinwohl, das die Menschenrechte zu erreichen helfen, kann jedoch nicht einfach durch die Anwendung korrekter Prozeduren erreicht werden, umso weniger durch ein einfaches Gleichgewicht zwischen untereinander konkurrierenden Rechten. Der Verdienst der Allgemeinen Erklärung ist, dass sie verschiedenen Kulturen, juristischen Ausdrucksweisen und institutionellen Modellen erlaubt hat, um einen grundlegenden Kern von Werten und damit von Rechten herum übereinzukommen. Heute aber ist es nötig die Anstrengungen dem Druck gegenüber zu verdoppeln, die Fundamente der Erklärung neu zu interpretieren und ihre innere Einheit zu kompromittieren, so dass ein sich Entfernen vom Schutz der Menschenwürde erleichtert wird, um einfache Interessen zu befriedigen, oft partikulare Interessen. Die Erklärung wurde als "gemeinsam erreichter Standard" angenommen, die nicht stückweise angewendet werden kann, je nach Tendenzen oder selektiven Entscheidungen, die vor allem Gefahr laufen der Einheit der menschlichen Person und damit der Unteilbarkeit der Menschenrechte zu widersprechen.

Die Erfahrung lehrt uns, dass sich die Gesetzlichkeit oft der Gerechtigkeit gegenüber durchsetzt, wenn das Beharren auf Rechte diese als ausschließliches Ergebnis legislativer Maßnahmen oder normativer Entscheidungen der Einrichtungen derjenigen erscheinen lässt, die an der Macht sind. Wenn sie bloß in Begriffen der Gesetzlichkeit dargestellt werden, laufen Rechte Gefahr, schwache Aussagen zu werden, die von der ethischen und rationalen Dimension gelöst sind, die ihr Fundament und Ziel ist. Die Allgemeine Erklärung hat im Gegenteil die Überzeugung gestärkt, dass der Respekt der Menschenrechte vor allem in der unwandelbaren Gerechtigkeit verwurzelt ist, auf der sich auch die verpflichtende Kraft der internationalen Proklamationen stützt. Dieser Aspekt wird häufig übersehen, wenn der Versuch unternommen wird, Rechte im Namen einer engstirnigen utilitaristischen Perspektive ihrer wahren Funktion zu berauben. Da Rechte und Pflichten auf natürliche Weise aus der menschlichen Interaktion folgen, ist es einfach zu vergessen, dass sie das Ergebnis eines gemeinsamen Gerechtigkeitssinns sind, der sich vor allem auf der Solidarität zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft gründet und daher für alle Völker und Zeiten gültig ist. Diese Intuition wurde schon im fünften Jahrhundert von Augustinus von Hippo, einem der Meister unseres intellektuellen Erbes, ausgedrückt. Er lehrte, dass der Satz Was du nicht willst, dass man dir tu, das füge auch keinem andern zu, "in keiner Weise aufgrund unterschiedlicher in der Welt vorhandener Verständnisse variieren kann." Menschenrechte müssen daher als Ausdruck der Gerechtigkeit respektiert werden und nicht bloß weil sie aufgrund des Willens des Gesetzgebers durchsetzbar sind.

Meine Damen, meine Herren,
während die Geschichte voranschreitet, entstehen neue Situationen und man versucht sie mit neuen Rechten zu verbinden. Die Unterscheidung, also die Fähigkeit das Gute vom Bösen zu trennen, wird noch wesentlicher im Umfeld von Bedürfnissen, die das Lebens selbst und das Verhalten der Personen, der Gemeinschaften, der Völker betreffen. Die Unterscheidung ist zugleich eine unabdingbare und fruchtbringende Tugend, wenn wir uns dem Thema der Rechte stellen, da wichtige Situationen und tiefe Wirklichkeiten betroffen sind.
Die Unterscheidung zeigt des weiteren, dass es manchmal zur Folge haben kann, dass die Möglichkeit einer die Menschenwürde respektierenden sozialen Ordnung ausschlossen wird, wenn den einzelnen Staaten, mit ihren Gesetzen und Institutionen, in ausschließlicher Weise die Verantwortung überlassen wird, den Bestrebungen der Personen, Gruppen und ganzer Völker zu entsprechen. Andererseits kann eine fest in der religiösen Dimension verankerte Lebenssicht helfen, diese Ziele zu erreichen, da das Erkennen des transzendenten Wertes eines jeden Mannes und einer jeden Frau die Umkehr des Herzens begünstigt, die dann zu einem Verhalten führt, Gewalt, Terrorismus und Krieg zu widerstehen und Gerechtigkeit und Frieden zu fördern. Dies liefert auch genau den Kontext für jenen interreligiösen Dialog, den die Vereinten Nationen zu unterstützen aufgerufen sind, wie sie auch den Dialog in anderen Bereichen menschlichen Handelns unterstützen. Der Dialog sollte als das Mittel erkannt werden, durch das die verschiedenen Teile der Gesellschaft ihre je eigene Sichtweise artikulieren können und durch das sie einen Konsens um die die einzelnen Werte und Ziele betreffende Wahrheit herum aufbauen können. Es gehört zur Natur der frei praktizierten Religionen, dass sie selbständig einen Dialog der Gedanken und des Lebens führen können. Wenn die religiöse Sphäre auch auf dieser Ebene vom politischen Handeln getrennt gehalten wird, dann entstehen große Vorteile für die Einzelnen und die Gemeinschaften. Andererseits können die Vereinten Nationen auf die Ergebnisse des Dialogs zwischen den Religionen zählen und Nutzen aus der Bereitschaft der Gläubigen ziehen, ihre eigenen Erfahrungen in den Dienst des Gemeinwohls zu stellen. Ihre Aufgabe ist es, eine Vision des Glaubens nicht in Begriffen der Intoleranz, der Diskriminierung und des Konflikts anzubieten, sondern in Begriffen vollständigen Respekts vor der Wahrheit, der Koexistenz, der Rechte und der Versöhnung.
Natürlich müssen die Menschrechte das Recht der Religionsfreiheit umfassen, verstanden als Ausdruck einer zugleich individuellen als auch gemeinschaftlichen Dimension – eine Vision, die die Einheit der Person ausdrückt, auch wenn sie klar zwischen der Dimension des Bürgers und der des Gläubigen unterscheidet. Die Tätigkeit der Vereinten Nationen in den vergangenen Jahren hat sichergestellt, dass die öffentliche Debatte Sichtweisen Platz bietet, die von einer religiösen Vision in all ihren Dimensionen inspiriert sind, einschließlich Ritus, Gottesdienst, Erziehung, Verbreitung von Informationen, wie auch die Freiheit eine Religion zu bekennen oder zu wählen. Es ist daher unbegreiflich, dass Gläubige einen Teil von sich unterdrücken müssen – ihren Glauben – um aktive Bürger zu sein. Es sollte niemals erforderlich sein, Gott zu verleugnen, um in den Genuss der eigenen Rechte zu kommen. Die mit der Religion verbundenen Rechte sind um so schutzbedürftiger, wenn sie als zu einer säkularen Ideologie oder zu religiösen Mehrheitspositionen exklusiver Art gegensätzlich angesehen werden. Die volle Gewährleistung der Religionsfreiheit kann nicht auf die Kultfreiheit beschränkt werden, sondern muss in richtiger Weise die öffentliche Dimension der Religion berücksichtigen, also die Möglichkeit der Gläubigen ihre Rolle im Aufbau der sozialen Ordnung zu spielen. Tatsächlich tun sie das schon, beispielsweise durch ihre einflussreiche und großzügige Beteiligung in einem weiten Netzwerk von Initiativen, die von Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Schulen bis zu Stellen der Gesundheitsfürsorge und karitative Organisationen im Dienste der Ärmsten und Randständigen reichen. Die Weigerung den Beitrag zur Gesellschaft anzuerkennen, der in der religiösen Dimension und der Suche des Absoluten wurzelt – schon in ihrer Natur Ausdruck der Gemeinschaft zwischen Personen –, würde zweifelsohne einen individualistischen Ansatz privilegieren und die Einheit der Person aufsplittern.
Meine Anwesenheit in dieser Versammlung ist Zeichen der Wertschätzung für die Vereinten Nationen und ist als Ausdruck der Hoffnung gemeint, dass die Organisation immer mehr als Zeichen der Einheit zwischen den Staaten und als Instrument des Dienstes an der gesamten Menschheitsfamilie nützen kann. Sie drückt auch den Willen der Katholischen Kirche aus, den ihr eigenen Beitrag zu leisten am Aufbau internationaler Beziehungen solcher Art, die erlauben, dass jede Person und jedes Volk merken, dass sie etwas ausmachen. In einer Weise, die mit ihrem Beitrag im ethischen und moralischen Bereich und mit dem freien Handeln ihrer Gläubigen kohärent ist, arbeitet die Kirche auch durch die internationale Tätigkeit des Heiligen Stuhls an der Verwirklichung dieser Ziele. In der Tat hat der Heilige Stuhl immer einen Platz in der Versammlung der Nationen gehabt und damit seinen spezifischen Charakter als Subjekt im internationalen Bereich bekundet. Wie die Vereinten Nationen kürzlich bestätigt haben, leistet der Heilige Stuhl dabei seinen Beitrag gemäß den Vorgaben des internationalen Rechts, hilft dieses Recht zu bestimmen und bezieht sich auf es.
Die Vereinten Nationen bleiben ein privilegierter Ort, an dem die Kirche bemüht ist die eigene Erfahrung "der Menschlichkeit" einzubringen, über Jahrhunderte zwischen den Völkern aller Rassen und Kulturen entwickelt, und sie allen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Diese Erfahrung und Tätigkeit, darauf gerichtet Freiheit für jeden Gläubigen zu erreichen, versucht auch den den Rechten der Person gewährten Schutz zu erhöhen. Jene Rechte sind auf der transzendenten Natur der Person gegründet und ihr nachgebildet, die Männern und Frauen erlaubt, ihren Glaubensweg und ihre Suche nach Gott in dieser Welt zu verfolgen. Die Anerkennung dieser Dimension muss verstärkt werden, wenn wir die Hoffnung der Menschheit auf eine bessere Welt stützen wollen und wenn wir die Bedingungen für Frieden, Entwicklung, Zusammenarbeit und die Gewährung der Rechte der kommenden Generationen schaffen wollen.
In meiner letzten Enzyklika, Spe salvi, habe ich darauf hingewiesen, dass "die immer neue, beschwerliche Suche des rechten Weges die menschlichen Angelegenheiten zu ordnen, Aufgabe einer jeden Generation ist." Für die Christen ist jene Aufgabe durch die Hoffnung motiviert, die aus dem Heilswerk Jesu Christi hervorgeht. Das ist der Grund, warum die Kirche froh ist, mit dieser angesehenen Organisation assoziiert zu sein, der die Verantwortung anvertraut ist, den Frieden und den guten Willen in der ganzen Welt zu fördern. Liebe Freunde, ich danke Ihnen für die heutige Gelegenheit, mich an Sie zu wenden und ich verspreche Ihnen die Unterstützung durch meine Gebete für das Fortführen Ihrer edlen Aufgabe.

Bevor ich mich von dieser angesehenen Versammlung verabschiede, möchte ich allen hier vertretenen Nationen meine Grüße in den offiziellen Sprachen entrichten:

Durch die Vereinten Nationen haben die Staaten universale Ziele ins Leben gerufen, die, auch wenn sie nicht mit dem vollkommenen Gemeinwohl der Menschheitsfamilie übereinstimmen, zweifelsohne einen entscheidenden Teil dieses Guts darstellen. Die Gründungsprinzipien der Organisation – der Wunsch nach Frieden, der Sinn für die Gerechtigkeit, der Respekt der Würde der Person, humanitäre Kooperation und Beistand – sind der Ausdruck richtiger Bestrebungen des menschlichen Geistes und stellen jene Ideale dar, die den internationalen Beziehungen zu Grunde liegen sollten. Wie meine Vorgänger Paul VI. und Johannes Paul II. von ebendiesem Rednerpult bemerkt haben, handelt es sich um Themen, die die Katholische Kirche und der Heilige Stuhl mit Aufmerksamkeit und Interesse verfolgen, weil sie in Ihrer Tätigkeit ein Beispiel sehen, wie Probleme und Konflikte, die die Weltgemeinschaft betreffen, in den Genuss einer gemeinsamen Regelung kommen können. Die Vereinten Nationen konkretisieren das Streben nach "einem höheren Grad internationaler Organisation", die vom Subsidiaritätsprinzip inspiriert und geleitet und folglich in der Lage sein muss, auf die Fragen der Menschheitsfamilie zu antworten durch effektive internationale Regeln und durch die Errichtung von Strukturen, die in der Lage sind, den harmonischen Ablauf des alltäglichen Lebens der Völker zu sichern. Das ist noch nötiger in einer Zeit, in der wir das offensichtliche Paradox eines multilateralen Konsenses erfahren, der aufgrund seiner Unterordnung unter die Entscheidungen von wenigen in der Krise bleibt, während die Probleme der Welt, von Seiten der internationalen Gemeinschaft, Eingriffe in Form kollektiver Aktionen erfordern.

Arbeitsübersetzung von Marco Schrage (deutschsprachige Redaktion von Radio Vatikan)

Text-Quelle:
http://www.radio-vatikan.de/

 

 

Photo-Quelle:
http://www.un.org/av/photo/ (Mark Garten)

Hintergrundinformationen:
http://www.un.org/News/Press/docs/2008/sgsm11519.doc.htm
http://www.un.org/

Berichterstattung:
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/18/2515699.xml
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2008-04-18T152035Z_01_HUM855221_RTRDEOC_0_PAPST-USA-ZF.xml&archived=False
http://www.faz.net/s/RubC4DEC11C008142959199A04A6FD8EC44/
Doc~E46D8FC34051F4A2BB33D1AB636EC56E2~ATpl~Ecommon~
Scontent.html

http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/598/170103/
http://www.domradio.com/news/artikel_40394.html
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=17526968
http://www.mdr.de/mdr-aktuell/themenarchiv/5436430.html
http://www.domradio.com/news/artikel_40402.html

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